Die Altersvorsorge soll sicherstellen, dass ältere Personen sich finanziell weitgehend unabhängig aus dem Berufsleben zurückziehen können.
Um dies zu erreichen sieht in der Schweiz der Staat ein Drei-Säulen-Altersvorsorgesystem vor. Das Drei-Säulensystem, das seit 1972 in der Bundesverfassung (Art. 111) verankert ist, soll den individuellen finanziellen Bedarf im Rentenalter decken. Es basiert auf einer Kombination aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge:- Zur ersten Säule gehören die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Ergänzungleistungen (EL). Die erste Säule ist für alle obligatorisch und soll den Existenzbedarf sichern.
- Zur zweiten Säule gehört die Pensionskasse. Sie soll die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung ermöglichen.
- Die dritte Säule - die Selbstvorsorge zur Deckung weiterer Bedürfnisse - ist freiwillig, aber im Unterschied zum gewöhnlichen Sparen teilweise steuerlich begünstigt.
In verschiedenen Ländern dient die Teilzeitarbeit im Alter immer mehr als Ergänzung zur üblichen Vorsorge.
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Artikel wurde am 29.12.2011 zuletzt aktualisiert
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