Lexikon: Rente

Der Begriff Rente bezeichnet allgemein eine wiederkehrende Geldleistung, die während ihrer Laufzeit von keiner Gegenleistung (mehr) abhängig ist.
Der Begriff Rente wird meistens im Zusammenhang mit der Altersvorsorge verwendet. Eine Altersrente kann bei der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), wie auch beim BVG (Berufliches Vorsorge Gesetz) bezogen werden, sobald das Pensionsalter erreicht wurde. Bei der AHV gibt es für Witwen, Witwer und hinderbliebene Kinder eine Hinterlassenenrente. Bei Invalidität wird von der IV eine Invalidenrente ausbezahlt.

 

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Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert