Lexikon: Bilaterale Verträge 1

Die Bilateralen Verträge I sind ein Vertragspaket zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz, welches primär aus Marktöffnungsabkommen besteht.

Nach dem Volksnein zum Beitritt in den EWR 1992 hat die Schweiz beschlossen mit der EU bilaterale Verhandlungen aufzunehmen. Ziel war es, die wichtigsten Gebiete der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU zu regeln. In der Referendumsabstimmung gegen das Vertragspaket sprachen sich die Schweizer 2001 mit 67.2% Ja-Stimmen für die Bilateralen I aus. Die Bilateralen Verträge I traten am 1. Juni 2002 in Kraft.

Die Bilateralen Verträge I umfassen die folgenden 7 Dossiers:
  • Landverkehr
  • Luftverkehr
  • Personenfreizügigkeit
  • Landwirtschaft
  • Technische Handelshemmnisse
  • Öffentliches Beschaffungswesen
  • Forschung


Im Jahr 2009 bestätigte das Schweizer Volk im Rahmen der Abstimmung über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien die Bilateralen Verträge I, welche nun per 1.2009 auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

 

 
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Artikel wurde am 29.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

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