Lexikon: Volksinitiative
Die Volksinitiative ist ein direktdemokratisches Instrument, mit welchem das Volk unmittelbar über Verfassungsänderungen auf den politischen Prozess einwirken kann.
Initiativen können auf Bundes-, auf Kantons- sowie auch auf Gemeindeebene ergriffen werden, wobei unterschiedliche Bedingungen gelten können (z.B. Anzahl zu sammelnde Unterschriften). Volksinitiative auf Bundesebene: Auf Bundesebene können Bürger und Bürgerinnen, Interessenverbände und auch Parteien innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften von stimmberechtigten Schweizern sammeln, um eine Verfassungsänderung zu verlangen. Da es sich bei den Volksinitiativen auf Bundesebene zwingend um Verfassungsänderungen handelt, braucht es für eine Annahme immer die Zustimmung des Volksmehrs (Mehrheit der Stimmberechtigten) und die des Ständemehrs (Mehrheit der Kantone). Die Bundesverfassung sieht zwei Arten von Volksinitiativen vor:
Bei einer Teilrevision besteht zudem die Möglichkeit den Inhalt der Initiativen fertig auszuformulieren oder einfach eine allgemeine Anregung einzureichen, die dann vom Parlament ausformuliert wird. Bevor eine eingereichte Volksinitiative zur Abstimmung kommt, muss sie von der Bundesversammlung als gültig erklärt werden. Die Bundesversammlung hat auch die Möglichkeit der Initiative als Alternative einen Gegenentwurf gegenüber zustellen, über den gleichzeitig abgestimmt wird. Die Bundesversammlung erklärt eine Volksinitiative für gültig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
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