Lexikon: Volksinitiative

Die Volksinitiative ist ein direktdemokratisches Instrument, mit welchem das Volk unmittelbar über Verfassungsänderungen auf den politischen Prozess einwirken kann.
Initiativen können auf Bundes-, auf Kantons- sowie auch auf Gemeindeebene ergriffen werden, wobei unterschiedliche Bedingungen gelten können (z.B. Anzahl zu sammelnde Unterschriften).
Volksinitiative auf Bundesebene:
Auf Bundesebene können Bürger und Bürgerinnen, Interessenverbände und auch Parteien innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften von stimmberechtigten Schweizern sammeln, um eine Verfassungsänderung zu verlangen.
Da es sich bei den Volksinitiativen auf Bundesebene zwingend um Verfassungsänderungen handelt, braucht es für eine Annahme immer die Zustimmung des Volksmehrs (Mehrheit der Stimmberechtigten) und die des Ständemehrs (Mehrheit der Kantone).
Die Bundesverfassung sieht zwei Arten von Volksinitiativen vor:
  • Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung (Art. 138 BV): Bei dieser Form der Initiative wird die ganze bestehende Verfassung durch eine neue ersetzt.

  • Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung (Art. 139 (neu) BV und Art. 139 (alt) BV): Bei dieser Form werden nur einzelne Artikel der bestehenden Bundesverfassung geändert, gestrichen oder neu eingefügt.

Bei einer Teilrevision besteht zudem die Möglichkeit den Inhalt der Initiativen fertig auszuformulieren oder einfach eine allgemeine Anregung einzureichen, die dann vom Parlament ausformuliert wird.
Bevor eine eingereichte Volksinitiative zur Abstimmung kommt, muss sie von der Bundesversammlung als gültig erklärt werden. Die Bundesversammlung hat auch die Möglichkeit der Initiative als Alternative einen Gegenentwurf gegenüber zustellen, über den gleichzeitig abgestimmt wird.

Die Bundesversammlung erklärt eine Volksinitiative für gültig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Zwischen den einzelnen Teilen einer Initiative besteht ein sachlicher Zusammenhang

  • Die Initiative ist ausschliesslich in der Form einer allgemeinen Anregung oder des ausgearbeiteten Entwurfs formuliert

  • Zwingende Bestimmungen des Völkerrechts werden nicht verletzt

 

Weblinks / Quellen
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Artikel wurde am 15.08.2010 zuletzt aktualisiert