Lexikon: Bundesstaat
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Ein Bundesstaat ist eine Gesamtheit, der aus mehreren Gliedstaaten (in der Schweiz „Kantone“) zusammengesetzt ist. Diese Gliedstaaten verfügen über eine Autonomie in gewissen Tätigkeitsbereichen. Sie sind aber dem Bundesstaat gegenüber zur Treue verpflichtet. Der Bund regelt Angelegenheiten über Einheit und Bestand des Ganzen (zum Beispiel Sicherung der Bündnisgrenzen). Die Gliedstaaten besitzen Selbstbestimmungsrechte in ihren Kompetenzbereichen, wie beispielsweise in der Bildung. Meist wird der Begriff Bundesstaat dem Begriff Föderalismus gleichgestellt. Dies lässt sich durch zwei Gründe rechtfertigen. Einerseits gewährt ein Bundesstaat die Möglichkeit zur Repräsentation regionaler Unterschiede der einzelnen Gliedstaaten, wie zum Beispiel in sprachlicher, kultureller, ökonomischer, religiöser und militärischer Hinsicht. Diesbezüglich ist vor allem die Integration von grosser Bedeutung. Andererseits sichert ein Bundesstaat die Gewaltenteilung, die Subsidiarität, vermehrte Partizipation für Bürger und für Organisationen und ermöglicht, Problem- und Protestdruck auf verschiedenen staatlichen Ebenen zu verteilen. Es existieren verschiedene Typen von Bundesstaaten.
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner. Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert |
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