Lexikon: Judikative

Die Judikative ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staatsgewalten neben der Legislative und der Exekutive. Judikative heisst soviel wie Rechtsprechung.

In der Schweiz setzt sich die Judikative aus dem Bundesgericht mit Sitz in Lausanne, dem Bundesstrafgericht in Bellinzona, dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen (ab 2010) und dem eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern zusammen. Die Wahl der Richter dieser Institutionen erfolgt durch die Vereinigte Bundesversammlung.

Die Judikative existiert auch auf Kantons- und Gemeindeebene. Auf Kantonsebene gliedert sich die Judikative in das Obergericht und das Verwaltungsgericht. In manchen Kantonen existiert zudem noch das Versicherungsgericht. Das Obergericht ist für die Zivilrechtspflege (= Privatrecht) und die Strafgerichtsbarkeit verantwortlich. Das Verwaltungsgericht ist zuständig für Anliegen der Angestellten aus der Verwaltung.
Das Bezirksgericht und der Friedensrichter sind die Judikative auf Gemeindeebene. Der Friedensrichter ist die Judikative auf unterster Ebene. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, zwischen den Streitenden zu vermitteln.

 

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Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

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