Lexikon: Legislative

Die Legislative ist in der Gewaltenteilung eine der drei Staatsgewalten neben der Exekutive und der Judikative. Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt.

In der Schweiz wird die Legislative auf Bundesebene durch die vereinigte Bundesversammlung, das heisst durch den Nationalrat (Volksvertretung) und den Ständerat (Vertretung der Kantone), dargestellt. Die Legislative ist zuständig für die Beratung und Verabschiedung von Gesetzen im inhaltlichen wie im formellen Sinne. Ausserdem kommt ihr die Kontrolle über die Exekutive und die Judikative zu.

Auf Kantonsebene kann die Legislative Kantonsrat, Grosser Rat, Landrat oder Landsgemeinde heissen. Auf Gemeindeebene heisst sie Gemeindeversammlung, Einwohnerrat, Grosser Gemeinderat oder Grosser Stadtrat.

Das Volk kann die Mitglieder der Legislative regelmässig wählen und so die Gesetzgebung ebenfalls indirekt beeinflussen.

 

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Artikel wurde am 31.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

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