Lexikon: Konsumentenrente
Mit der Konsumentenrente misst man die Wohlfahrt bzw. den Nutzen von Konsumenten.
Die Konsumentenrente errechnet sich aus dem Nutzen des Käufers (in Geldeinheiten ausgedrückt) minus den bezahlten Preis (Marktpreis). Die Konsumentenrente entspricht damit der Wohlfahrt des Konsumenten. Graphisch entspricht die Konsumentenrente dem Flächenstück unter der Nachfragekurve und über dem Preis eines Gutes. Sinkt der Preis (Gleichgewichtspreis), so wird die Konsumentenrente grösser. Steigt der Preis, so vermindert sich die Konsumentenrente. Beispiel: Wenn Anna bereit ist für ein Brot 5 Franken zu zahlen (Nutzen), das Brot aber nur 3 Franken kostet, so hat sie eine Konsumentenrente („Gewinn“, Nettonutzen) von 2 Franken. Die Konsumentenrente sämtlicher Nachfrager wird wie folgt berechnet: Die Konsumentenrente entspricht dem Dreieck unter der Nachfragekurve und über dem Preis eines Gutes (hier Brot). In der untenstehenden Graphik reicht die Brot-Nachfragekurve von 6 Fr., wo 0 Brote gekauft werden, bis zu 0 Franken, wo gesamthaft 60 Brote gekauft werden. Der Gleichgewichtspreis liegt in diesem Beispiel bei 3 Franken. Um die Konsumentenrente zu berechnen, stellt man sich nun eine waagrechte Linie in der Höhe von 3 Franken vor, welche die Nachfragekurve genau bei einer Menge von 30 Broten schneidet. Die „Konsumentenrente“ ist nun die schraffierte Fläche (Dreieck), die oberhalb dieser waagrechten Linie bei 3 Franken liegt und gleichzeitig unterhalb der aggregierten Nachfragekurve liegt (also bei 6 bis 3 Franken, bzw. 0 bis 30 Brote). Die Konsumentenrente ist damit gleich 30*(6-3)/2= 45 Franken. ![]()
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