Lexikon: Kopfsteuer

Kopfsteuer bezeichnet eine Steuer, bei welcher jede Person (d.h. jeder Kopf) gleich viel zahlen muss (z.B. 100 Fr.) unabhängig von Besitz oder Einkommenshöhe dieser Person.

Ein Beispiel für eine Kopfsteuer wäre die "Feuerwehrersatzabgabe" die jeder Mann, der sich nicht in der Feuerwehr engagiert, unabhängig vom Einkommen bezahlen muss (beispielsweise 100 Franken).

 

Siehe auch
Keine weiteren Lexikoneinträge gefunden
Weblinks / Quellen
Keine gefunden.
 
Lexikoneintrag bewerten

Bitte bewerten Sie diesen Lexikoneintrag, damit wir das Lexikon gezielt weiter verbessern können. Gerne nehmen wir auch Ihre Änderungsvorschläge oder Kritik entgegen:

Bewertung:  
 
   

Kommentar / Änderungsvorschlag:* (*optional)

 
 

Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner.
Sie können dieses Glossar/Lexikon kostenlos in Ihre eigene Webseite einbauen! Mehr Infos

Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

Vimentis Publikationen zum Thema
Keine gefunden.
Die aktuellesten Publikationen finden Sie hier.