Lexikon: Differenzbereinigung
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Die Differenzbereinigung ist ein Verfahren des Schweizer Parlaments, um allfällige Differenzen in Gesetzesentwürfen zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat zu beseitigen. Falls die Beschlüsse des National- und Ständerates voneinander abweichen, kommt es zum Differenzbereinigungsverfahren. Ein Gesetz gilt erst als angenommen, wenn sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat dem gleichen Wortlaut des Gesetzes zustimmt. Die Kommission des Rates, der das Geschäft zuerst behandelt hat, diskutiert die strittigen Punkte und handelt einen neuen Kompromissvorschlag aus. Stimmt der Erstrat dem Vorschlag zu, muss noch der andere Rat den überarbeiteten Vorschlag diskutieren und annehmen. Falls es nach jeweils drei Abstimmungen in den beiden Räten noch keine Einigung ergibt, kommt es zur Einigungskonferenz.
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