Lexikon: Personenfreizügigkeit
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Die Personenfreizügigkeit bezeichnet den Umstand, wenn zwei oder mehrere Staaten gegenseitig erlauben, dass Bürger des anderen Staates ohne weitere Bewilligung im eigenen Staat leben und arbeiten dürfen. Die fremden Bürger werden dabei gleich wie die inländischen Bürger behandelt. Im Zuge der Bilateralen Verträge 1 zwischen der Schweiz und der EU haben die Schweiz und die EU die Personenfreizügigkeit vereinbart. Das heisst EU-Bürger dürfen ohne Bewilligung in der Schweiz arbeiten und Schweizer Bürger in der EU. Für Bürger ausserhalb der EU gilt die Personenfreizügigkeit nicht. Diese benötigen eine Bewilligung um in der Schweiz zu arbeiten und werden den Inländern gegenüber benachteiligt (Inländervorrang).
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