Lexikon: Schenkungssteuer
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Die Schenkungssteuer kommt bei der Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkung zur Anwendung. Steuerpflichtig ist der Begünstigte (der Beschenkte). Der Bund erhebt keine Schenkungssteuer. Die Schenkungssteuern sind folglich kantonal geregelt. Alle Kantone ausser Schwyz erheben eine Schenkungssteuer. In einer Reihe von Kantonen werden die Gemeinden am Ertrag der Steuer beteiligt, besitzen jedoch keine eigene Steuerhoheit. Einige Gemeinden könne sogar eine solche Steuer bis maximal zur Höhe des vom Kanton an die jeweilige Gemeinde entrichteten Betrages selbst erheben. Die Steuerhoheit liegt beim Kanton bzw. der Wohnsitzgemeinde des Schenkers. Unbewegliches Vermögen wird im Kanton des Standorts versteuert.
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