Lexikon: Handänderungssteuer
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Durch die Handänderungssteuer wird die Handänderung, also die Übertragung von Rechten an Grundstücken von einer Person auf eine andere, besteuert. Es handelt sich folglich um eine Rechtsverkehrssteuer die auf Grundstücksgeschäften erhoben wird. Handänderungssteuern werden nur von den Kantonen und/oder ihren Gemeinden erhoben. Von der Handänderungssteuer befreit sind Unternehmungen im Falle von Fusionen und Spaltungen (siehe Bundesgesetz über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung; FusG). Die Handänderungssteuer ist nicht mit der Grundstückgewinnsteuer zu verwechseln. Letztere wird auf dem bei der Veräusserung von Grundstücken erzielten Gewinn abgestellt. Gewisse Handänderungen unterliegen zudem zusätzliche einer Erbschafts- oder Schenkungssteuer.
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