Lexikon: Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Der Europäische Wirtschaftraum ist ein gemeinsamer Binnenmarkt der EU- und der EFTA-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz).

Ziel des EWR ist ein freier Personen-, Kapital-, Dienstleistungs- und Warenverkehr. Zudem wird auch eine vertiefte politische Zusammenarbeit speziell in den Bereichen Umwelt, Bildung sowie Forschung und Entwicklung angestrebt.

Das EWR-Abkommen trat am 1. Januar 1994 in Kraft. Als der EWR mit den damaligen EU-Staaten geschlossen wurde, waren neben den heutigen EFTA-Staaten Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz auch noch Österreich, Schweden und Finnland Mitglieder der EFTA und somit vom EWR-Vertrag als Nicht-EU-Mitglieder betroffen.

Die Schweiz lehnte die Ratifizierung des Abkommens in einer knapp ausgehenden Referendumsabstimmung im Dezember 1992 ab und ist somit das einzige der vier heutigen EFTA-Mitglieder, das nicht Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes ist.

 

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Artikel wurde am 31.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

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