Lexikon: Handelsregister
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Im Handelsregister werden die wichtigsten Informationen über die Unternehmen in der Schweiz eingetragen. Es werden sämtliche eintragungspflichtigen juristischen Personen erfasst und somit deren rechtliche Verhältnisse öffentlich und transparent gemacht. Die Handelsregister werden von den Kantonen geführt, sämtliche Einträge werden jedoch auch in das Zentralregister des Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister eingetragen. Dem Handelsregister kommen drei wichtige Funktionen zu:
Gemäss Obligationenrecht muss sich ins Handelsregister eintragen, wer ein Handels- Fabrikations- oder ein anderes nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt (Art. 934 Abs. 1 OR). Daneben besteht für nicht eintragungspflichtige Firmen auch ein Eintragungsrecht. Die Eintragung hat wie bereits erwähnt vor allem Auswirkungen auf den rechtlichen Verkehr mit den eingetragenen Gesellschaften. So ist es z.B. nicht möglich, sich auf die Unkenntnis des Handelsregisterinhalts zu berufen (sogenannte positive Publizitätswirkung). Analog dazu darf nicht vorausgesetzt werden, dass ein Geschäftspartner Sachverhalte kennt, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (negative Publizitätswirkung). Grundsätzlich hat die Eintragung in das Handelsregister nur eine deklaratorische Wirkung, d.h. die Gesellschaft als juristische Person entsteht schon vor dem eigentlichen Eintrag. Von diesem Prinzip gibt es allerdings auch Ausnahmen. Eine Aktiengesellschaft wird erst zur juristischen Person wenn sie im Handelsregister eingetragen ist. In diesem Fall hat der Eintrag eine konstitutive Wirkung.
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner. Artikel wurde am 06.04.2012 zuletzt aktualisiert |
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