Lexikon: Bundesrat
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Der Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierung der Schweiz. Sie ist für die Durchsetzung der Gesetze sowie die Führung der Verwaltung zuständig. Alle vier Jahre wird der Bundesrat durch die vereinigte Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) neu gewählt. Wählbar als Bundesrat sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die als Mitglieder des Nationalrates gewählt werden können. Das bedeutet, sie müssen das Schweizer Bürgerrecht besitzen, das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und dürfen nicht wegen einer Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sein. Der Bundesrat besteht aus sieben Mitgliedern, davon ist ein Mitglied jeweils für ein Jahr Bundespräsident. Aufgabe des Bundespräsidenten ist es, die Bundesratssitzungen zu leiten. Zudem übernimmt er besondere Repräsentationspflichten. Der Bundespräsident ist den anderen Bundesräten nicht im eigentlichen Sinne vorgestellt, sondern er gilt als Primus inter Pares, also als Erster unter Gleichgestellten. Jedes Mitglied des Bundesrates ist Vorsteher eines der sieben Departemente. Die sieben Departemente mit den aktuellen Departemensvorstehern sind:
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