Lexikon: Motion
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Eine Motion ist ein Handlungsinstrument der Parlamentarier der schweizerischen Bundesversammlung; mit einer Motion wird der Bundesrat beauftragt, innerhalb von zwei Jahren einen Entwurf für ein Gesetz oder einen Beschluss vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Jeder Parlamentarier kann eine Motion einreichen und beliebig viele Parlamentarier können sie mit unterzeichnen. Wird eine Motion eingereicht, so lässt der Bundesrat den Erstrat (jener Rat aus dem die Motion stammt) darüber abstimmen. Lehnt dieser die Motion ab, wird sie zu den Akten gelegt. Andernfalls kann der Zweitrat darüber abstimmen. Stimmt dieser ebenfalls zu, so begründet die Motion einen Handlungsauftrag an den Bundesrat, welcher die Räte anschliessend regelmässig über seine Schritte zur Erfüllung des Auftrags unterrichtet. Im Gegensatz zum Postulat, der Interpellation oder einer einfachen Anfrage, ist eine Motion also verbindlich. Im Jahr 2010 wurden im Ständerat insgesamt 50 Motionen eingereicht, im Nationalrat 378. Auf Bundesebene ist das Instrument im Parlamentsgesetz geregelt (ParlG Art. 120-122). Das Instrument der Motion besteht auch auf kantonaler Ebene und teilweise bei grossen Gemeinden. Weitere parlamentarische Vorstösse sind das Postulat, die Interpellation und die Einfache Anfrage:
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