Lexikon: Interpellation
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Eine Interpellation ist ein parlamentarischer Vorstoss, d.h. ein Handlungsinstrument der Parlamentarier der schweizerischen Bundesversammlung, um vom Bundesrat Auskunft über Angelegenheiten des Bundes zu erhalten. Die Interpellation wird von einem Ratsmitglied (Nationalrat oder Ständerat) schriftlich eingereicht. Zweck der Interpellation (wie auch der Einfachen Anfrage) ist es, vom Bundesrat Auskunft über wichtige Ereignisse oder Probleme der Aussen- oder Innenpolitik oder der Verwaltung zu erhalten. Nach der Beantwortung der Interpellation durch den Bundesrat kann im Rat eine Diskussion stattfinden. Wird eine Interpellation als „dringlich" erklärt, so wird sie wenn möglich noch in derselben Session behandelt, in der sie eingereicht wurde. Ansonsten wird eine Interpellation in der Regel während der folgenden Session beantwortet. Im Jahr 2009 wurden im Ständerat insgesamt 73 Interpellationen eingereicht, im Nationalrat 462. Auf Bundesebene ist das Instrument im Parlamentsgesetz geregelt (ParlG Art. 125). Das Instrument der Interpellation besteht auch auf kantonaler Ebene. Weitere parlamentarische Vorstösse sind die Motion, das Postulat und die Einfache Anfrage:
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