Lexikon: Departement
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Als Departement bezeichnet man in der Schweiz eine Verwaltungsinstanz der Bundesverwaltung. Die Bundesverwaltung ist in sieben Departemente aufgeteilt. In der Schweiz leitet jeder der sieben Bundesräte neben seiner Arbeit als Bundesrat ein Departement und trägt dafür die politische Verantwortung. Dabei nimmt der Bundesrat die Verteilung der sieben Departemente unter seinen sieben Mitgliedern selber vor. Die sieben Departemente mit den aktuellen Departementsvorstehern (Bundesräten):
Die sieben Departemente sind ein Teil der Bundesverwaltung, an deren Spitze der Gesamtbundesrat steht. Als der Schweizerische Bundesstaat geschaffen wurde, mussten gemäss Bundesverfassung alle Geschäfte in Kollegialerledigung erledigt werden. Doch mit der ständigen Zunahme der Geschäfte und Aufgaben wurde dies immer schwieriger, sodass seither in Artikel 177 Abs. 3 der Bundesverfassung folgendes festgehalten wird: Die Geschäfte und Aufgaben der Bundesverwaltung, die nicht durch den Bundesrat (als Kollegialbehörde) oder durch der Bundeskanzlei besorgt werden können, werden auf die sieben Departemente verteilt. Wie die Bundesverwaltung als ganzes, sind auch die Departemente streng hierarchisch aufgebaut. Der Departementsvorsteher bestimmt dabei die Organisation seines Departements. Jedes Departement umfasst mehrere Bundesämter, ein Generalsekretariat und verschiedene Kommissionen. Manche Departemente umfassen zusätzlich noch weitere Stabs-, Planungs- und Koordinationsorgane. Insgesamt gibt es in allen sieben Departementen zusammen fast 90 Bundesämter.
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