Lexikon: Qualifiziertes Mehr

Ein qualifiziertes Mehr liegt vor, wenn bei einer Abstimmung ein festgelegter Stimmenanteil z.B. Zweidrittelmehrheit erreicht oder überschritten wird.

Beispiel:
Wenn an der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft die Aktionäre darüber entscheiden, ob der Gesellschaftszweck geändert werden soll, so muss ein qualifiziertes Mehr von zwei Drittel der Aktionäre dafür stimmen, damit die Änderung zustande kommt. Das wird im Artikel 704 des Obligationenrechts definiert.

Ein qualifiziertes Mehr kann auch bei der Wahl eines Politikers erforderlich sein. Dieser muss dann eine bestimmte Anzahl Wählerstimmen erhalten, um in das Amt, für das er kandidiert hat, gewählt zu werden.

Das qualifizierte Mehr ist zu unterscheiden vom absoluten Mehr und relativen Mehr.

 

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Artikel wurde am 25.03.2012 zuletzt aktualisiert

 

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