Lexikon: Bundesversammlung
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Die Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz, wird durch die zwei Kammern Nationalrat (200 Sitze) und Ständerat (46 Sitze) gebildet, wobei der Nationalrat die gesamte Wählerschaft repräsentiert, der Ständerat hingegen die Kantone. Das Parlament ist somit als Zweikammersystem organisiert. Vergleicht man das Schweizer Parlament mit ausländischen Parlamenten, so fallen insbesondere zwei Dinge auf: Erstens ist das Parlament in der Schweiz ein Milizparlament, d.h. die Nationalräte und Ständeräte üben ihr Amt nicht hauptberuflich (wie im Berufsparlament) aus, sondern lediglich nebenberuflich. Zweitens haben beide Parlamentskammern dieselben Kompetenzen. Um ein Gesetz zu verabschieden müssen diesem beide Kammern mit einer absoluten Mehrheit zustimmen. Normalerweise üben der Nationalrat und der Ständerat ihre Aufgaben getrennt in ihren Kammern aus. Es gibt jedoch drei Aufgaben, bei denen beide Kammern als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz des Nationalratspräsidenten verhandeln. Die beiden Räte tagen zusammen um erstens Wahlen vorzunehmen, um zweitens Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden zu entscheiden und um drittens Begnadigungen auszusprechen. Wenn der Bundesrat eine Erklärung abgibt, oder ein besonderer Anlass vorliegt, dann tagt ebenfalls die Vereinigte Bundesversammlung.
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