Lexikon: Ständeratswahl
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Die Ständeratswahl wird nach dem Majorzverfahren (=Mehrheitsprinzip) durchgeführt. Das Majorzverfahren wird auch Persönlichkeitswahl genannt, weil die Kandidaten als Einzelpersonen antreten. Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt, sofern (im ersten Wahlgang) das absolute Mehr erreicht wird. Die Ständeratswahl wird nach kantonalem Recht durchgeführt.
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