Lexikon: Ständerat
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Der Ständerat stellt neben dem Nationalrat die kleinere Kammer des schweizerischen Parlamentes (Zweikammersystem) dar. Der Ständerat besteht aus 46 Mitgliedern. Die Ständeräte stellen dabei Vertreter ihrer Kantone dar. Jeder Kanton kann 2 Ständeräte entsenden. Eine Ausnahme stellen die (Halb)kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Obwalden und Nidwalden dar, die je nur einen einzigen Ständerat wählen können. Die Stimmenparität aller Kantone ist auf die Entstehung des Bundesstaates nach dem Sonderbundskrieg (1848) zurückzuführen. Der Ständerat wird auch als "chambre de reflexion" bezeichnet, da der Rat oft als Zweitrat ein Geschäft behandelt. Ein anderer Übername ist die Bezeichnung "Stöckli". Dies weil die Ständeräte meist älter und erfahrener als die Nationalräte sind. (Stöckli ist die Bezeichnung für das kleine Wohnhaus neben grösseren Bauernhöfen. Dieses bewohnen traditionellerweise die Grosseltern.) Ständeräte üben, wie auch die Nationalräte, ihr Mandat nicht als Vollzeitjob aus (Milizparlament). Sie erhalten vom Staat Sitzungsgelder und Entschädigungen für die Anreise. Ein Ständerat kommt so auf etwas über 130'000 Franken im Jahr und damit wegen der häufigeren Sitzungen auf etwas mehr Geld als ein Nationalrat.
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner. Artikel wurde am 26.03.2012 zuletzt aktualisiert |
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