Lexikon: Binnenmarkt
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Ein Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsraum in dem Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen frei verkehren bzw. gehandelt werden können. Innerhalb eines Binnenmarkts gibt es folglich weder Zölle noch andere Handelsbeschränkungen. Im Verkehr mit anderen Binnenmärkten bzw. Wirtschaftsräumen können aber trotzdem Zölle erhoben und andere Beschränkungen aufrechterhalten werden. Allerdings sind diese für den ganzen Binnenmarkt einheitlich. In den meisten Fällen besteht ein Binnenmarkt aus einem einzigen Land wie z.B. der Schweiz, Japan oder den USA. Durch Abkommen kann aber auch ein Binnenmarkt zwischen mehreren Ländern entstehen. Beispiele dafür sind die EU, der EWR oder der Mercosur (Lateinamerika). Damit ein Binnenmarkt funktionieren kann, braucht es immer auch eine gewisse Vereinheitlichung der rechtlichen Bestimmungen z.B. bezüglich der Marktzutrittsbestimmungen. In der Schweiz werden die wichtigsten dieser Aspekte im Bundesgesetz über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz) geregelt. Um den Handel innerhalb des Binnenmarktes zu vereinfachen, haben die meisten Binnenmärkte auch eine einheitliche Währung wie z.B. der Franken im Binnenmarkt Schweiz oder der Euro in einem Teil des Binnenmarktes EU. Folgen einer Einführung eines Binnenmarktes:
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