Lexikon: Netto-Allphasensteuer Weitergeleitet von "Nettoallphasensteuer"
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Bei einer Netto-Allphasensteuer wird jeder Vorgang im Wirtschaftsverkehr, d.h. wenn man etwas kauft oder verkauft, besteuert. Die Mehrwertsteuer ist ein Beispiel einer Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Allphasen heisst, dass die Steuer bei jeder Transaktion erhoben wird. Netto heisst es, weil man die Vorsteuern abziehen kann. Damit wird nur der Mehrwert einer Transaktion besteuert. Somit wird der Gesamtwert der Ware oder Dienstleistung stets nur einmal belastet. Dies im Gegensatz zu einer Bruttoallphasensteuer, wo kein Vorsteuerabzug möglich ist und damit mit jeder weiterem weiteren Zwischenhändler die Steuerlast steigt. Beispiel Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug bedeutet, dass bei jeder Transaktion (Verkauf/Kauf) nur der Mehrwert besteuert werden soll. Das heisst, wenn man etwas für 10 Franken kauft und für 15 Franken wieder verkauft, sollen eigentlich nur die 5 (=15-10) Franken, die dazu gekommen sind, besteuert werden. Dazu folgendes Beispiel welches auch in der Grafik unten dargestellt ist:
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner. Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert |
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