Lexikon: Transaktionskosten

Als Transaktionskosten werden Kosten bezeichnet, die anfallen, wenn man einen Vertrag aushandeln und abschliessen möchte. In der Wirtschaft entstehen in jedem Markt, in dem Anbieter und Nachfrager aufeinander treffen, Transaktionskosten. Nur in einem perfekten Markt als Modell wird von einer Transaktionskostenfreien Situation gesprochen.

Die Transaktionskosten entstehen vor allem bei der Übertragung von Verfügungsrechten, also beispielsweise beim Kauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
Sie enthalten folgende Komponenten:
  • Vereinbarungskosten: Kosten der Vertrasverhandlung (Arbeitszeit)
  • Kosten der Kontaktaufnahme: z.B. Suche nach Vertragspartner
  • Informationsbeschaffungskosten: Vergleich, Information über Vertragspartner
  • Abwicklungskosten: z.B. Transportkosten bei einer Ware, Courtage bei einem Wertschriftenhandel
  • Kontrollkosten: Kontrolle der Lieferung
  • ev. Änderungskosten z.B. bei falscher Lieferung

 

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Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

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