Lexikon: Verwaltungsgesellschaft

Verwaltungsgesellschaften sind gemäss Art. 28 Abs. 3 StHG Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Stiftungen, die in der Schweiz eine Verwaltungs- jedoch keine (oder nur eine untergeordnete) Geschäftstätigkeit, wie Handel, Produktion von Gütern oder Erbringen von Dienstleistungen ect., ausüben.

Verwaltungsgesellschaften werden besonders besteuert. Der Gewinnsteuer unterliegt nur der Gewinn aus schweizerischer Quelle, Gewinne aus ausländischer Quelle nach Massgabe der Bedeutung der Verwaltungstätigkeit.
Bei der Kapitalsteuer ist keine Sonderregelung vorgesehen. Allerdings gewähren die meisten Kantone den Holdinggesellschaften eine reduzierte kantonale Kapitalsteuer.

 

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Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

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