Lexikon: Kollegialitätsprinzip
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Prinzip wonach der Bundesrat gemeinsam entscheidet und diesen Entscheid gegen aussen gemeinsam vertritt. Jedes Mitglied des Bundesrates hat somit die gleichen Rechte. In der Entscheidungsfindung wird dabei ein Konsens anstelle einer einfachen Mehrheitsabstimmung angestrebt. Bei der Vertretung des Entscheids gegen aussen geht es darum, die politische Verantwortung gemeinsam zu tragen, selbst dann wenn die persönliche Meinung von derjenigen des Gesamtbundesrats abweicht.
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