Lexikon: Lenkungsabgabe Weitergeleitet von "Lenkungssteuer"
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Eine Lenkungsabgabe (auch Lenkungssteuer genannt) ist eine staatliche Steuer mit dem Ziel, das Verhalten der Besteuerten in eine bestimmte Richtung zu lenken. Der Begriff ist nicht genau von einer normalen Steuer abgrenzbar, da jede Steuer immer einen Lenkungseffekt hat und auch eine Lenkungsabgabe immer Einnahmen für den Staat bedeutet. Teilweise wird darum auch der feine sprachliche Unterschied zwischen Lenkungsabgabe (nur mit dem Ziel zu lenken) und Lenkungssteuer (mit dem Ziel zu lenken und Einnahmen zu generieren) gemacht. Die bekanntesten Lenkungsabgaben sind die Steuern auf Tabak und Alkohl sowie auf Treibstoffe wie Benzin oder Diesel. Die Lenkungsabgabe erzielt ihre Wirkung dadurch, dass durch die Steuer der Preis eines Gutes (z.B. Benzin oder Alkohl) verteuert wird. Durch den höheren Preis geht gemäss der Nachfragekurve dann die konsumierte Menge des Gutes zurück. Je elastischer die Nachfrage nach einem Produkt, desto stärker reagiert sie auf eine Lenkungsabgabe. Dies ist auch in folgender Grafik zu sehen: ![]() Durch eine Steuer von 2 Fr. pro Stück steigt in diesem Beispiel der Preis für den Konsumenten von 3 auf 4 Fr. Dadurch konsumiert er neu nur noch 2 statt 3 Einheiten des Produkts. Die Lenkungsabgabe hat also in diesem Beipsiel die konsumierte Menge des Produkts um 30% gesenkt. Wie oben erwähnt hat jede normale Steuer auch eine Lenkungswirkung. Diese führt in dem Fall dann jedoch zu einem Wohlstandsverlust. Ein Beispiel ist die Einkommenssteuer. Je höher die Einkommenssteuer ist, desto weniger lohnt es sich zu arbeiten und desto weniger wird dementsprechend gearbeitet. Speziell bei Ehepaaren ist die hier unerwünschte Lenkungswirkung stark, wenn es darum geht, ob einer oder beide Ehepartner arbeiten möchten. Für eine detaillierte Ausführung dazu siehe Wohlfahrtsverlust.
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