Lexikon: Heiratsstrafe
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Die sogenannte "Heiratsstrafe" tritt in bestimmen Fällen bei Doppelverdiener-Ehepaaren bei den Bundessteuern auf. Um die Heiratsstrafe zu veranschaulichen ein kleines Beispiel:
Das Bundesgericht hat bereits 1984 festgestellt, dass die direkte Bundessteuer in der Schweizer für manche Ehepaare diskriminierend (nach Bundesgericht 1994: mehr als 10% Differenz) ausgestaltet ist. Viele Kantone haben seitdem ihre Steuergesetzgebungen angepasst, während auf Bundesebene die Benachteiligung bestehen blieb. Für ca. einen Drittel der verheirateten Zweitverdiener (im Bereich sehr hoher Einkommen) bleibt die diskriminierende Praxis jedoch vorerst bestehen.
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner. Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert |
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