Lexikon: Heiratsstrafe

Die sogenannte "Heiratsstrafe" tritt in bestimmen Fällen bei Doppelverdiener-Ehepaaren bei den Bundessteuern auf.

Um die Heiratsstrafe zu veranschaulichen ein kleines Beispiel:
  • Konkubinatspaar: Beide arbeiten und verdienen je 50'000 Franken
  • Ehepaar: Ebenfalls beide erwerbstätig mit einem Einkommen von je 50'000 Franken.
Das Konkubinatspaar zahlt in diesem Fall 1’100 Franken Bundessteuern, das Ehepaar hingegen 2’000 Franken. Die Heiratsstrafe besteht nun darin, dass das Ehepaar trotz Ehegattentarif und einem Zweitverdienerabzug (7’000 Franken) 900 Franken mehr Steuern bezahlen muss.

Das Bundesgericht hat bereits 1984 festgestellt, dass die direkte Bundessteuer in der Schweizer für manche Ehepaare diskriminierend (nach Bundesgericht 1994: mehr als 10% Differenz) ausgestaltet ist. Viele Kantone haben seitdem ihre Steuergesetzgebungen angepasst, während auf Bundesebene die Benachteiligung bestehen blieb.

Für ca. einen Drittel der verheirateten Zweitverdiener (im Bereich sehr hoher Einkommen) bleibt die diskriminierende Praxis jedoch vorerst bestehen.

 

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Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

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