Lexikon: Ausbildungszulagen

Unter Ausbildungszulagen versteht man (monatliche) Geldbeträge, die der Staat an Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen in Ausbildung ausbezahlt. Ziel dieser Zulagen ist es, die zusätzlich anfallenden Kosten für die Ausbilung der Kinder bzw. Jugendlichen teilweise zu kompensieren.
Die Ausbildungszulagen sind so genannte staatliche Transferleistungen und gehören zusammen mit den Kinderzulagen zu den Familienzulagen.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
In der Schweiz sind die Ausbildungszulagen im Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) geregelt, das seit 1. Januar 2009 in Kraft ist. Alle Kantone müssen eine Ausbildungszulage für Kinder zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung von mindestens 250 Fr. pro Monat auszahlen.
Die Kantone dürfen aber auch freiwillig höhere Ausbildungszulagen auszahlen.
Auch die Anspruchsvoraussetzungen sind gesamtschweizerisch einheitlich geregelt. So erhalten neben allen Arbeitnehmer-/innen unter bestimmten Voraussetzungen auch Teilzeitbeschäftigte und Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen die vollen Ausbildungszulagen.

 

 
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Artikel wurde am 29.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

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