Lexikon: Indirekter Gegenvorschlag

Beim Indirekten Gegenvorschlag stellt die Bundesversammlung oder der Bundesrat im Rahmen einer Volksabstimmung der Initiative eine Gesetzesänderung oder einen -vorschlag gegenüber, welche dem Kern der Volksinitiative Rechnung tragen aber weniger weit gehen sollen.

Das Anliegen ist zum Zeitpunkt der Abstimmung entweder bereits als Gesetz, welches im Falle einer Ablehnung in Kraft tritt, oder lediglich als Gesetzesentwurf vorhanden. Im zweiten Fall drückt der Gesetzgeber oder der Bundesrat nur aus, dass er gewillt ist das Anliegen aufzunehmen, im parlamentarischen Verfahren zu behandeln und in ein Gesetz einfliessen zu lassen. Ein Beispiel für den ersten Fall ist die Einbürgerungsinitiative, bei der eine weniger drastische Gesetzesänderung für den Fall einer Ablehnung bereits beschlossen war.

Im Gegensatz zum indirekten Gegenvorschlag präsentiert das Parlament dem Volk bei einer Vorlage hin und wieder einen (direkten) Gegenvorschlag und lässt das Volk zwischen dem Anliegen der Initianten und jenem der Bundesversammlung oder des Bundesrates entscheiden.

 

 
Lexikoneintrag bewerten

Bitte bewerten Sie diesen Lexikoneintrag, damit wir das Lexikon gezielt weiter verbessern können. Gerne nehmen wir auch Ihre Änderungsvorschläge oder Kritik entgegen:

Bewertung:  
 
   

Kommentar / Änderungsvorschlag:* (*optional)

 
 

Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner.
Sie können dieses Glossar/Lexikon kostenlos in Ihre eigene Webseite einbauen! Mehr Infos

Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert