Lexikon: Akonto
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Akonto (auch Anzahlung, Abschlagszahlung genannt), ist die Teilzahlung, die im Voraus auf einen geschuldeten Geldbetrag geleistet wird. Ist eine Akontozahlung nicht von Beginn an vereinbart worden, muss der Gläubiger mit dieser Vorgehensweise einverstanden sein. Er könnte eine Abschlagszahlung auch ablehnen und darauf bestehen, dass das geschuldete Geld in einem Mal zurückbezahlt wird. Üblich sind Akontozahlungen beispielsweise in der Baubranche. Hier dauert es relativ lange, bis ein Auftrag erfüllt ist und der Auftragnehmer muss hohe finanzielle Mittel aufwenden, bevor er die Leistung dem Auftraggeber verrechnen kann.
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