Lexikon: Patent
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Ein Patent ist ein Ausschliesslichkeitsrecht an einer Erfindung. Die Erfindung als solche begründet das Recht auf das Patent. Darunter versteht man die Legitimation, die Patentanmeldung einzureichen und das Recht, als Erfinder genannt zu werden. Erst wenn ein Patent erteilt wurde, können Ausschliesslichkeitsrechte durchgesetzt werden. Als Erfindungen gelten neuartige Produkte (z.B. Medikamente) oder auch Verfahren (z.B. neuartige Herstellung von Joghurt), die gewerblich genutzt werden können. Der Patentinhaber kann während der Laufzeit des Patents alleine darüber bestimmen, was mit seiner Erfindung geschieht. Er kann dritten Personen die gewerbliche Nutzung (z.B. Herstellung, Verkauf oder Einfuhr) aus der patentierten Erfindung verbieten oder eine Gebühr dafür verlangen. In der Schweiz gilt ein Patent während maximal 20 Jahren. Es wird ein Unterschied zwischen Erzeugnispatenten und Verfahrenspatenten gemacht.
Die Idee hinter dem Patentschutz ist es, Anreize für Forschung und Entwicklung zu schaffen. Den zusätzlichen Gewinn, den Unternehmen während 20 Jahren aus der alleinigen Nutzung einer Erfindung erwirtschaften, soll sie für ihre getätigten Ausgaben für Forschung und Entwicklung entschädigen.
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