Lexikon: Berufliches Vorsorge Gesetz (BVG) Weitergeleitet von "Berufliche Vorsorge Gesetz"
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Im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (kurz: Berufliches Vorsorge Gesetz, BVG) ist die zweite Säule der schweizerischen Altersvorsorge, die berufliche Vorsorge, geregelt. Konkret wird im BVG unter anderem vorgeschrieben, dass die berufliche Vorsorge für alle Arbeitnehmer über 17 Jahren und mit einem Jahreslohn von mehr als 20'880 Fr. (Stand: 2011) obligatorisch ist. Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit den genannten Merkmalen beschäftigen, müssen sich einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung anschliessen oder selbst eine errichten. Weiter regelt das Gesetz dem Arbeitnehmer zustehende Leistungen, sowie die Organisation und Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen. Das Gesetz wurde 1982 vom Parlament verabschiedet und trat 1985 in Kraft.
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