Lexikon: Kommanditgesellschaft
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Die Kommanditgesellschaft ist eine vertragliche Verbindung von mind. 2 Personen, die ein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreiben, wobei aber mindestens eine natürliche Person unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen haften muss (Komplementär). Die anderen haften als sogenannte Kommanditäre nur bis zu ihrer einbezahlten Beitragssumme, wobei mindestens ein Kommanditär notwendig ist. Die Kommanditgesellschaft ist eine Form der Personengesellschaften und besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Kommanditgesellschaft kann aus natürlichen und juristischen Personen bestehen. Der Komplementär ist aber zwingend eine natürliche Person. Haftet hingegen eine juristische Person unbeschränkt, handelt es sich um eine einfache Gesellschaft. Zur Gründung braucht es einen Gesellschaftsvertrag. Ein Handelsregistereintrag ist obligatorisch.
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