Lexikon: Wettbewerbsbeschränkung

Eine Wettbewerbsbeschränkung ist eine staatliche bzw. private Regelung oder auch eine natürliche Marktbegebenheit, welche das funktionieren des freien Marktes einschränkt oder verunmöglicht (z.B. Kartell, Monopol, Zölle, nicht-tarifäre Handelshemnisse, Subventionen, etc.).
Dabei spricht man nur von Wettbewerbsbeschränkungen, wenn mit der Beschränkung nicht ein Marktversagen korrigiert wird.
Eine Wettbewerbsbeschränkung senkt langfristig den Wohlstand einer Volkswirtschaft.
Wettbewerbsbeschränkungen können in den Augen von Personen bzw. Gruppen durchaus sinnvoll sein, da sie dadurch dem Wettbewerbsdruck weniger stark ausgesetzt sind (wie bspw. die Landwirtschaft).

 

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Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

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