Lexikon: Kausalabgabe
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Die Kausalabgabe gehört zu den öffentlichen Abgaben an das Gemeinwesen. Das heisst, eine Kausalabgabe muss man zahlen, um vom Staat eine gewisse Gegenleistung zu erhalten. Dies unterscheidet die Kausalabgabe von der Steuer, die ohne Gegenleistung geschuldet ist. Die Kausalabgaben werden sowohl von Gemeinden, Kantone und dem Bund erhoben. Beispiele von Kausalabgaben: Gebühr: Eine Kausalabgabe kann z.B. eine Gebühr sein, also ein Entgelt für Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung oder Einrichtung. Beispiele sind die Entsorgungsgebühr oder die Kosten zum Erstellen einer neuen Identitätskarte (Verwaltungsgebühr), Parkgebühren oder ganz einfach eine Briefmarke. Vorzugslast: Eine Person, die aus einer staatlichen Einrichtung einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil zieht, muss die sogenannte Vorzugslast zahlen, nämlich einen Beitrag an die Kosten dieser staatlichen Einrichtung. Ein konkretes Beispiel ist ein Beitrag an die Kosten der Abwasserreinigung oder ein Strassenbeitrag der Grundstückeigentümer. Ersatzabgabe: Eine Ersatzabgabe muss eine Person zahlen, wenn sie von Naturallasten befreit wird. Sie zahlt also als Ersatz für die Naturallast. Beispiele sind der Feuerwehrpflichtersatz, Militärpflichtersatz, Ersatz für Schutzraumbaupflicht.
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner. Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert |
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