Lexikon: Ersatzabgabe
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Eine Ersatzabgabe ist eine Form der Kausalabgaben. Eine Ersatzabgabe muss eine Person zahlen, wenn sie von Naturallasten befreit wird. Sie zahlt also als Ersatz für die Naturallast. Beispiele sind der Feuerwehrpflichtersatz, Militärpflichtersatz, Ersatz für Schutzraumbaupflicht.
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