Lexikon: Direkte Steuer

Bei den Steuern kann man zwischen direkten und indirekten Steuern unterscheiden. Von einer direkten Steuer spricht man, wenn die Steuerberechnungsgrundlage gleich dem Steuerobjekt (Objekt, welches die Steuerpflicht auslöst) ist. Im Gegensatz dazu unterscheiden sich bei indirekten Steuern die Steuerberechnungsgrundlage und das Steuerobjekt.

Zur Veranschaulichung ein kleines Beispiel:Die Steuer auf Einkommen ist eine Direkte Steuer, da das Steuerobjekt (= das erzielte Einkommen) und die Steuerberechnungsgrundlage (= das erzielte Einkommen) identisch sind. Anders sieht es z.B. bei der Mehrwertsteuer aus. Hier ist das Steuerobjekt, also der Sachverhalt welcher die Steuerpflicht auslöst, die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen (= z.B. der Verkauf von Polstermöbeln) und die Steuerberechnungsgrundlage ist das hierfür bezahlte Entgelt (= Preis der Polstermöbel).

Die direkten Steuern gehören neben den Wirtschaftsverkehrssteuern, von welchen die meisten zu den indirekten Steuern gezählt werden, zu den wichtigsten Steuern in der Schweiz.

Beispiele direkter Steuern Einkommenssteuer, Vermögenssteuer, Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, Quellensteuer, Verrechnungsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Liegenschaftsteuer, ...

 

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Artikel wurde am 29.12.2011 zuletzt aktualisiert