Lexikon: Indirekte Steuer

Bei den Steuern kann man unterscheiden zwischen direkten Steuern und indirekten Steuern. Von einer indirekten Steuer spricht man normalerweise, wenn die Steuerberechnungsgrundlage nicht gleich dem Steuerobjekt ist. Im Gegensatz dazu sind bei den direkten Steuern die Steuerberechnungsgrundlage und das Steuerobjekt gleich. Die wichtigste Indirekte Steuer ist die Mehrwertsteuer.

Zur Veranschaulichung ein kleines Beispiel:

Die Steuer auf Einkommen ist eine direkte Steuer, da das Steuerobjekt (= das erzielte Einkommen) und die Steuerberechnungsgrundlage (= das erzielte Einkommen) identisch sind. Anders ausgedrückt: Die Erzielung eines Einkommens löst die Steuerpflicht aus. Berechnet wird die Höhe der Steuer anhand des Einkommens. Anders sieht es z.B. bei der Mehrwertsteuer aus. Hier ist das Steuerobjekt die Lieferung von Gegenständen und die Erbringung von Dienstleistungen (= z.B. der Verkauf von Polstermöbeln). Anders als bei der direkten Steuer ist die Steuerberechnungsgrundlage hier nicht gleich dem Steuerobjekt. Sondern es ist das für die Lieferung und Kauf der Möbel bezahlte Entgelt (= Preis der Polstermöbel). Deshalb ist die Mehrwertsteuer eine indirekte Steuer. Die Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Steuer ist allerdings rechtlich nicht von grosser Bedeutung.

Beispiele indirekter Steuern

  • Verkehrsteuern: Mehrwertsteuer, Zölle, Tabaksteuer, Mineralölsteuer, Automobilsteuer etc., Stempelabgabe, Emissionsabgabe, Abgabe auf Versicherungsprämien, Erbschaftssteuer, Schenkungsteuer, Handänderungsteuer
  • Besitzsteuern: Motorfahrzeugsteuer, Hundesteuer
  • Aufwandsteuern: Nationalstrassenabgabe, Leistungs- oder verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe

 

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Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert