Lexikon: Steuerhoheit

Die Steuerhoheit bezeichnet die Kompetenz Steuern zu erheben. Die Steuerhoheit steht in der Schweiz dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden zu. Die Steuerhoheit muss durch einen entsprechenden Artikel in der Verfassung der entsprechenden Hoheitsträger begründet werden. Das heisst jede Steuer muss in der Verfassung bewilligt werden.

Es gibt Steuern, die werden von allen drei Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) erhoben. So muss die Einkommensteuer und die Gewinnsteuer an die Gemeinden, Kantone und den Bund gezahlt werden. Andere Steuern wiederum werden beispielsweise nur durch den Bund erhoben, zum Beispiel die Stempelabgabe, die Mehrwertsteuer oder Nationalstrassenabgabe und andere mehr. Wiederum andere werden nur durch Kanton und Gemeinde erhoben, zum Beispiel die Vermögens- und Kapitalsteuer, Erbschaftsteuer, Grundstückgewinnsteuer oder Hundesteuer.

 

Weblinks / Quellen
Keine gefunden.
 
Lexikoneintrag bewerten

Bitte bewerten Sie diesen Lexikoneintrag, damit wir das Lexikon gezielt weiter verbessern können. Gerne nehmen wir auch Ihre Änderungsvorschläge oder Kritik entgegen:

Bewertung:  
 
   

Kommentar / Änderungsvorschlag:* (*optional)

 
 

Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner.
Sie können dieses Glossar/Lexikon kostenlos in Ihre eigene Webseite einbauen! Mehr Infos

Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

Vimentis Publikationen zum Thema
Keine gefunden.
Die aktuellesten Publikationen finden Sie hier.