Lexikon: Steuerhoheit
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Die Steuerhoheit bezeichnet die Kompetenz Steuern zu erheben. Die Steuerhoheit steht in der Schweiz dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden zu. Die Steuerhoheit muss durch einen entsprechenden Artikel in der Verfassung der entsprechenden Hoheitsträger begründet werden. Das heisst jede Steuer muss in der Verfassung bewilligt werden. Es gibt Steuern, die werden von allen drei Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) erhoben. So muss die Einkommensteuer und die Gewinnsteuer an die Gemeinden, Kantone und den Bund gezahlt werden. Andere Steuern wiederum werden beispielsweise nur durch den Bund erhoben, zum Beispiel die Stempelabgabe, die Mehrwertsteuer oder Nationalstrassenabgabe und andere mehr. Wiederum andere werden nur durch Kanton und Gemeinde erhoben, zum Beispiel die Vermögens- und Kapitalsteuer, Erbschaftsteuer, Grundstückgewinnsteuer oder Hundesteuer.
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