Lexikon: Steuersatz

Der Steuersatz für die einzelnen Steuerarten ist im Gesetz festgelegt und gibt den Prozentanteil an, der ausgehend von der Steuerberechnungsgrundlage, effektiv zu versteuern ist. Der Steuersatz wird entweder als Geldbetrag pro Werteinheit oder als Prozent-Satz respektive Promille-Satz der Berechnungsgrundlage angegeben.

Beispiele
Der Mehrwertsteuersatz für die meisten Güter beträgt 8.0 %, dies ist im Mehrwertsteuergesetzt* (MWSTG) festgelegt. Tätigt man nun einen mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz von 100 Fr., so ist auf diesen Umsatz noch die Mehrwertsteuer von 8.0 % zu bezahlen.

* in Deutschland als Umsatzsteuergesetz bezeichnet

 

Weblinks / Quellen
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Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert