Lexikon: Holdinggesellschaft
Das Hauptmerkmal einer Holdinggesellschaft ist, dass die hauptsächliche Geschäftstätigkeit darin besteht, Beteiligungen an anderen Firmen zu halten und zu verwalten.
Damit eine Holdinggesellschaft sich als solche qualifiziert und somit von Steuervergünstigungen profitieren kann, muss sie drei Voraussetzungen erfüllen:
Diese Voraussetzungen sind in Art. 28 Abs. 2 StHG verankert. Holdinggesellschaften zahlen auf Kantons- und Gemeindeebene auf ihren Beteiligungserträgen keine Steuer, was wohl den Hauptgrund für die grosse Beliebtheit von Holdinggesellschaften in der Schweiz darstellt. Von der Kantons- und Gemeindesteuer nicht befreit sind allerdings Erträge, welche nicht mit den Beteiligungen in Verbindung stehen (Beispiel: Holdinggesellschaft hat eine Liegenschaft die vermietet wird. Der Liegenschaftsertrag muss versteuert werden). Auf Bundesebene werden die Holdinggesellschaften normal besteuert. Sie können jedoch den Beteiligungsabzug geltend machen, womit eine Doppelbesteuerung (Besteuerung des Ertrags bei der Tochtergesellschaft und der von der Tochtergesellschaft an die Holdinggesellschaft ausgerichteten Dividende) vermieden wird. Die Holdinggesellschaft, die Verwaltungsgesellschaft und die sogenannten gemischten Gesellschaften können von diesem speziellen Steuerstatus profitieren.
Vimentis finanziert sich durch die Spenden privater Gönner. Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert |
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