Lexikon: Externer Effekt
Ein Externer Effekt in der Volkswirtschaft ist, wenn sich das Handeln eines Marktteilnehmers auf den Nutzen von unbeteiligten Personen auswirkt. Ein externer Effekt führt zu einem Marktversagen, d.h. die Wohlfahrt ist nicht maximal. Man unterschiedet dabei positive und negative externe Effekte.
Negative externe Effekte werden auch als externe Kosten bezeichnet. Einige geläufige Beispiele hierfür sind:
Da z.B. die Lärmverursacher nicht für die negativen Auswirkungen des Lärms bezahlen müssen, produzieren sie einfach weiter Lärm. Wenn ein negativer externer Effekt vorliegt, wird daher mehr von einem Gut (z.B. Strassenverkehr) produziert als es effizient wäre. Positive externe Effekte: Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Produktion oder der Kauf eines Gutes einen positiven Einfluss auf andere hat:
Bei positiven externen Effekten profitieren also andere mit, obwohl sie dafür nichts bezahlen müssen. Daher wird bei vorhanden positiven externen Effekten zu wenig vom Gut produziert. Ein Beispiel dafür ist die Forschung: Niemand ist bereit Millionen von Franken in die Forschung zu investieren, wenn alle anderen dies nachher kostenlos kopieren können. Damit trotzdem geforscht wird, hat der Staat die Patente erfunden, welche ein kopieren der Erfindung für eine Zeit lang verbieten. Beseitigung bzw. Internalisierung externer Effekte Externe Effekte können grundsätzlich beseitigt und dadurch die Wohlfahrt erhöht werden. Um die externen Effekte zu beseitigen gibt es zwei Ansätze: Private Verhandlungen oder ein staatlicher Eingriff:
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