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Herausforderungen der Altersvorsorge in der Schweiz
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Die Altersvorsorge gehört zu den wichtigsten sozialen Einrichtungen der Schweiz, denn fast alle sind oder werden auf die Vorsorge angewiesen sein. Die obligatorische Altersvorsorge kostete 2005 ca. 65 Milliarden Franken. Das entspricht 14% des Bruttoinlandprodukts (BIP) der Schweiz oder anders ausgedrückt: Von 100 erwirtschafteten Franken gehen durchschnittlich 14 Franken an die obligatorische Altersvorsorge. Da wir immer länger leben, steigen diese Ausgaben jährlich an. Gleichzeitig wird die Zahl der bezahlenden Personen (arbeitende Bevölkerung) trotz Einwanderung abnehmen. Dieser Text zeigt, wie das Schweizer Altersvorsorgesystem aufgebaut ist, wo die Probleme liegen, welche möglichen Lösungen es gibt und welche Auswirkungen diese Lösungen auf uns alle haben. Das heutige Altersvorsorgesystem Das heutige Altersvorsorgesystem besteht aus drei Säulen:
Je nach Einkommen sind die drei Säulen unterschiedlich wichtig. Nebenstehende Grafik zeigt, ![]() Abb, 1: Einkommensersatzquoten der 3 Säulen welche Säule bei welchem Einkommen wie viel zur Rente im Alter beiträgt. Eine Ersatzquote von 80% bedeutet, dass die Rente 80% des vor der Pension erzielten Einkommens ersetzt. Die angegebenen Ersatzquoten gelten bei einer Pensionierung mit 65 Jahren für Männer und 64 Jahren für Frauen. Bei einer Frühpensionierung muss man in der Regel eine Kürzung der Renten aus den einzelnen Säulen in Kauf nehmen. Finanzierung der Altersvorsorge Die AHV und die berufliche Vorsorge (BV) sind unterschiedlich finanziert. Die AHV funktioniert nach dem Prinzip des so genannten Umlageverfahrens. Dies bedeutet, dass die Renten mit dem Geld bezahlt werden, welche die heutigen Berufstätigen verdienen. Den Berufstätigen wird also ein bestimmter Prozentsatz vom Lohn Abb. 2: Finanzierung der AHV abgezogen, welcher dann innerhalb kürzester Zeit einem Rentner ausbezahlt wird. Damit kommt es zu einer Umverteilung von Jung zu Alt und, da auch Reiche nur eine kleine Rente erhalten, von Reich zu Arm. Damit die AHV kurzfristige Schwankungen ausgleichen kann, gibt es den Ausgleichsfonds. Dies ist die Reserve der AHV. Sie umfasste Ende 2005 (neuere Zahlen sind nicht verfügbar) rund 29 Mrd. Franken. Die AHV hat einige weitere Einnahmequellen, welche in der Grafik nebenan dargestellt sind. Die berufliche Vorsorge (BV) nutzt im Gegensatz zur AHV das Kapitaldeckungsverfahren zur Finanzierung. Dabei gibt es keine Umverteilung, sondern jeder spart für sich sein eigenes Guthaben an. Das Sparen beginnt mit dem 25. Altersjahr und endet mit dem Rentenalter. Mit steigendem Alter wird ein höherer Prozentsatz des Lohnes in die BV einbezahlt. Das einbezahlte Guthaben wird von der BV angelegt und jährlich je nach Anlageerfolg verzinst. Der Bundesrat legt jeweils im Voraus den Zins fest, mit dem das gesparte Guthaben mindestens verzinst werden muss. Der so festgelegte Mindestzins hängt davon ab, welchen Zins die Pensionskassen mit Aktien, Obligationen und sonstigen Anlagen erzielen können. 2007 erhalten alle Versicherten mindestens 2.5% Zins. Die Pensionskasse kann aber mehr Zins auszahlen. Mit dem Erreichen des Pensionsalters kann das im Rahmen der beruflichen Vorsorge gesparte Kapital entweder als Ganzes auf einmal bezogen werden oder man kann es in eine Rente umwandeln lassen. Der Umwandlungssatz, mit dem die jährliche Rente berechnet wird, beträgt derzeit 7.10% für Männer und 7,15% für Frauen (Stand 2007). Hat man also ein gespartes Kapital von 100'000 Franken, dann erhält man bei einem Umrechnungsfaktor von 7.1% 7'100 Franken pro Jahr als Rente. Da die Lebenserwartung ständig steigt, wurde vorgeschlagen, den Umrechnungsfaktor von der Lebenserwartung abhängig zu machen. Denn je älter man durchschnittlich wird, desto länger muss das gesparte Kapital ausreichen und desto tiefer müsste der Umwandlungssatz sein. Mit der 1. BVG Revision (2003) wird der Umrechnungsfaktor für Männer und Frauen bis 2014 daher schrittweise auf 6,80% abgesenkt. Wird der Umwandlungsfaktor im Verhältnis zur Lebenserwartung zu hoch angesetzt, bedeutet dies, dass die Rentner ihr eigenes Kapital zu schnell verbrauchen und die Pensionskasse anschliessend auch Teile des Kapitals von jüngeren Generationen anbrauchen muss, um die Renten zu bezahlen. So besteht die Gefahr, dass die Rente für jüngere Generationen massiv gekürzt werden muss, obwohl sie selber gespart haben. Alterung der Gesellschaft und deren Auswirkungen Die Tabelle 1 zeigt, wie viel Prozent der Bevölkerung in der Vergangenheit älter als 65 Jahre sind und wie viele berufstätig waren und wie sich diese Zahlen in Zukunft gemäss Bundesamt für Statistik (BFS) entwickeln werden: ![]() Tabelle 1: Anteil von Rentnern und Arbeitstätigen an der Bevölkerung. * Schätzungen des BFS (2005), mittleres Szenario Wie man in der Tabelle sieht, hat das Verhältnis des Anteils der Erwerbstätigen zu den über 65-Jährigen in den letzten Jahren stets abgenommen. Dies hat folgende Gründe:
In der Folge müssten im Jahr 2035 bei gleichem Rentenalter nur zwei Erwerbstätige die Rente eines AHV-Bezügers bezahlen, während es heute noch 3.5 sind. Für die berufliche Vorsorge bedeutet dies: Früher (1980) hatte man 40 Jahre Zeit, die Rente für 14.3 (durchschnittliche Anzahl restliche Lebensjahre bei Männern mit 65) bzw. 18.1 (bei Frauen) Jahre zu sparen. 2035 müsste das innerhalb 40 Jahren gesparte Geld bereits 21.5 bzw. 25.2 Jahre reichen. Wenn man nichts dagegen unternimmt, wird die AHV in Zukunft grosse Defizite schreiben. Bei der beruflichen Vorsorge werden die Rentner auch das Kapital der Jungen anbrauchen und diese haben dann eine kleinere Rente. Bei den Pensionskassen diskutiert das Parlament, die Renten d.h. den Umwandlungssatz (s. oben) noch weiter, bis auf 6.4% zu kürzen, um dies zu verhindern. Ob die Kürzung angenommen wird und bis wann sie umgesetzt werden soll, ist allerdings noch offen. Der Ständerat hat den Vorschlag mit 22:11 Stimmen abgelehnt. Das Geschäft kommt noch in den Nationalrat. Mögliche Lösungen Um die anstehenden Probleme bei der Altersvorsorge zu lösen, werden die verschiedensten Lösungen diskutiert. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, das Problem langfristig zu lösen, wobei auch eine beliebige Kombination dieser Varianten denkbar ist:
Vermutlich wird das Problem bei der Altersvorsorge nicht mit einer einzigen Massnahme gelöst werden können, da die einzelnen Massnahmen kaum mehrheitsfähig sind. Daher wird man eine geeignete Mischung finden müssen. Jede der drei Möglichkeiten hat Vor- und Nachteile. Der höchste Gesamtwohlstand würde bei der Rentenaltererhöhung resultieren, weil da der gesamte „Kuchen“ (BIP), den es zu verteilen gibt, grösser wird. Dafür müssten alle, die können, länger arbeiten. Bei den ersten beiden Lösungen wird der „Kuchen“ nicht grösser, sondern der Wohlstand wird einfach je nach Lösung zwischen Rentner und Erwerbstätigen umverteilt. Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
Vimentis Publikationen zu diesem Thema
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Einfach erklärt AHV-Renten AHV Renten werden regelmässig an Lohn- und Preisentwicklung angepasst (Mischindex). Ab 1.1.07 gelten folgende Renten (in Schweizer Franken):
Massgebend ist das durchschnittliche Jahreseinkommen (bis 13’260 Franken: 1'105; ab 79’560 Franken: 2’210) sowie die Anzahl geleisteter Beitragsjahre. Altersrenten: Für Männer ab 65 und Frauen ab 64 Jahren. Etwa 69% der Ehepaare und 35% der Einzelbezüger beziehen eine Maximalrente. Ehepaare: Erhalten je eine Einzelrente, zusammen jedoch max. 150% einer Maximalrente. Kinderrente: Zusatzanspruch zur Altersrente, falls Kinder bis 18 Jahre (bzw. bis 25 in Ausbildung) unterhalten werden (max. 60% einer Altersrente). Waisenrente: Wird beim Tod eines/beider Elternteile bezahlt (Berechnung wie Kinderrente). Witwenrente: Rente für Witwen mit Kindern und Witwen ohne Kinder über 45, die min. 5 Jahre verheiratet waren (max. 80% einer Altersrente; nicht mit anderen Renten kumulierbar). Witwerrente: Für Witwer mit Kindern unter 18 Jahren. Zusatzrente: Für Ehemänner, deren Frau 1941 oder davor geboren ist und selber keinen Rentenanspruch hat. Einfach erklärt AHV: Beginn und Ende der Beitragspflicht Alle Erwerbstätigen sind ab Beginn des Jahres in welchem sie ihren 18. Geburtstag feiern beitragspflichtig. Das entspricht 2007 den Personen mit Jahrgang 1989. Nicht erwerbstätige Ehepartner müssen keine Beiträge bezahlen, sofern einer der beiden Ehepartner mindestens den doppelten Minimalbetrag abliefert. Studenten ab 21 Jahren wird jährlich der Minimalbetrag von 445 Franken in Rechnung gestellt. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht wird. BV: Kinderrenten Bedingungen wie bei der AHV. Bezahlt werden jährlich 20% der Altersrente. BV: flexibler Renteneintritt Ein vorzeitiger Renteneintritt führt zu einem tieferen, ein späterer Renteneintritt zu einem höheren Umwandlungssatz. BV: Kapital statt Rente Viele Vorsorgeeinrichtungen offerieren die Möglichkeit, anstelle der Renten einmalig das ganze angesparte Kapital zu beziehen. BV bei Invalidität und Tod Das BVG entrichtet im Falle von Invalidität eine Invalidenrente, sowie im Falle des Todes Gelder an die Hinterbliebenen. Zusammenhänge Würde ein höheres Wirtschaftswachstum alle Probleme lösen? Oftmals wird auch eine Erhöhung der Einnahmen durch ein grösseres Wirtschaftswachstum diskutiert. Dabei ist aber zu beachten, dass ein höheres Wachstum das Defizit der AHV nur dann verkleinert, wenn auch die Ersatzquote gesenkt wird. Bleibt diese bei 80%, so wachsen die Ausgaben gleich stark wie die Einnahmen. Ein höheres Wirtschaftswachstum würde nur dann ohne eine Änderung der Ersatzquote zur Lösung des Problems beitragen, wenn durch das Wachstum das Verhältnis von Beschäftigten zu Rentnern verändert würde, also insgesamt mehr Leute arbeiten würden. |
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