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Abstimmung 27.09.09: IV-Zusatzfinanzierung durch befristete MwSt-Erhöhung
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Die Invalidenversicherung IV kämpft mit grossen finanziellen Problemen. Während den letzten fünf Jahren verbuchte die Versicherung jährliche Defizite von über CHF 1.4 Mrd. und ist aktuell mit rund CHF 13 Mrd. hoch verschuldet. Seit längerem werden verschiedene Massnahmen zur Sanierung der IV diskutiert. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schlägt einen dreistufigen Sanierungsplan vor. Teil dieses Plans ist es, die Mehrwertsteuer während sieben Jahren zu erhöhen und diese Zusatzeinnahmen der IV zufliessen zu lassen. Da diese befristete Erhöhung in der Verfassung festgeschrieben werden muss, entscheidet nun das Volk. Was wird geändert? Die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2017 proportional angehoben. Proportional bedeutet, dass die verschiedenen Mehrwertsteuersätze im Verhältnis zum bisherigen Satz gleich stark angehoben werden.
Der Ertrag aus dieser befristeten Steuererhöhung fliesst vollständig der IV zu. Auswirkungen Das BSV schätzt die Zusatzeinnahmen aus der Erhöhung der MwSt. zugunsten der IV auf CHF 1.1 Mrd. pro Jahr. Zusätzlich zu dieser finanziellen Entlastung der IV führt eine Annahme der Abstimmungsvorlage auch zur Einführung des Bundesgesetzes über die Sanierung der Invalidenversicherung. Bundesgesetz über die Sanierung der Invalidenversicherung Das Bundesgesetz über die Sanierung der Invalidenversicherung ist nicht direkt Teil der Abstimmungsvorlage. Da das Gesetz inhaltlich jedoch an die Abstimmungsvorlage geknüpft ist, tritt es bei einem „Ja“ zur IV-Zusatzfinanzierung automatisch in Kraft, bei einem „Nein“ hingegen nicht. Durch das neue Bundesgesetz wird ein selbständiger Ausgleichsfonds für die IV gebildet. Bisher bestand ein gemeinsamer Ausgleichsfonds der AHV und der IV, in welchem die Reserven von beiden Sozialversicherungen verwaltet wurden. Da die IV seit längerem Finanzierungsprobleme hat und ihre Mittel im Fonds aufgebraucht sind, hat sie sich bei der AHV verschuldet. Für diese Schulden muss die IV der AHV Zinsen bezahlen. Damit die IV die AHV durch ihre Schulden nicht ebenfalls in finanzielle Schieflage bringt, sollen die Ausgleichsfonds dieser beiden Versicherungen getrennt werden. Die AHV bezahlt gemäss diesem neuen Gesetz einen einmaligen Betrag von CHF 5 Mrd. in den IV-Ausgleichsfonds als Startkapital. Die Schulden der IV bei der AHV bleiben weiterhin bestehen und müssen verzinst und der AHV schlussendlich zurückbezahlt werden. Das neue Gesetz legt zudem fest, dass der Bund für den Zeitraum der Mehrwertsteuererhöhung den Zins bezahlt, den die IV der AHV für ihre Schulden zahlen muss. Das sind rund CHF 360 Mio. pro Jahr. Durch diese Massnahme und die befristete Zusatzfinanzierung soll das Defizit gemäss dem BSV übergangsweise beseitigt und die Schuldenspirale der IV gestoppt werden. Weiter wird der Bundesrat dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2010 eine Botschaft für eine 6. IV-Revision vorzulegen. Diese Botschaft soll Vorschläge enthalten, wie die IV durch Ausgabensenkungen langfristig saniert werden kann. Zusatzfinanzierung als Teil eines Sanierungsplans Die befristete IV-Zusatzfinanzierung steht nicht für sich alleine, sondern ist ein Teil des dreistufigen Sanierungsplans des BSV (s. Abbildung).
Auch die Gegner der Abstimmungsvorlage sind der Meinung, dass die IV unbedingt saniert werden muss (s. Abbildung untere Hälfte). Sie sahen die 5. IV-Revision ebenfalls als den ersten Schritt zur Sanierung der IV und halten die Bildung eines eigenständigen IV-Ausgleichsfonds für sinnvoll. Jedoch sind sie dagegen, dass die AHV der IV CHF 5 Mrd. Startkapital überweist. Ausserdem möchten die Gegner der Vorlage auf eine befristete Zusatzfinanzierung verzichten und sofort mit Massnahmen auf der Ausgabenseite starten. So fordern sie beispielsweise, dass das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision, das sich momentan in Vernehmlassung befindet, per dringlichen Bundesbeschluss sofort umgesetzt werden soll. ![]() Abb. 1: verschiedene Sanierungspläne
Auswirkungen auf die Haushalte und die Wirtschaft Eine zentrale Frage ist, wie sich die Steuererhöhung auf die Privathaushalte auswirkt, insbesondere in der aktuellen Wirtschaftsflaute. Gemäss den Befürwortern liege die Zusatzbelastung bei einem Haushalt mit kleinem monatlichem Einkommen bis zu CHF 4‘600 bei rund CHF 84 im Jahr. Die Gegner gehen von einer durchschnittlichen Belastung von CHF 160 pro Jahr und Person aus. Schlussendlich käme es darauf an, in welchem Ausmass die Steuer durch einen Preisaufschlag auf die Konsumenten abgewälzt würde. Umstritten sind die Auswirkungen der Vorlage auf die aktuelle wirtschaftliche Lage der Schweiz. Die Gegner der Zusatzfinanzierung sind der Meinung, dass eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zum jetzigen Zeitpunkt die Krise verlängere. Befürworter sind der Auffassung, dass bei einem „Nein“ zur Vorlage die Schulden von AHV und IV schlussendlich durch höhere Lohn- und Sozialabgaben ausgeglichen werden müssten, was der schweizerischen Wirtschaft in grösserem Ausmass schaden würde. Argumente der Befürworter
Argumente der Gegner
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
Vimentis Publikationen zu diesem Thema
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Zusammenfassung Ziel der Vorlage Durch eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer soll das Defizit der IV übergangsweise beseitigt und die Schuldenspirale gestoppt werden. Wichtigste Änderungen Der normale Mehrwertsteuersatz wird vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2017 um 0.4% angehoben, die reduzierten Sätze proportional dazu. Der Ertrag aus dieser befristeten Steuererhöhung fliesst der IV zu. Argumente dafür
Argumente dagegen
Positionen Ein “Ja” empfehlen: Bundesrat und Parlament, CVP, FDP, SP und Grüne Ein “Nein” empfehlen: SVP |
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