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Abstimmung 07.03.2010: Tierschutzanwalt-Initiative
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Die Tierschutzanwalt-Initiative wurde vom Schweizer Tierschutz STS lanciert, um besser gegen Tierquälerei vorgehen zu können und die Rechte der Tiere zu stärken. Was wird geändert? Bei einem „Ja“ zur Tierschutzanwalt-Initiative wären die Kantone zukünftig dazu verpflichtet, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Dieser soll die Interessen der Tiere im Falle von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz vertreten. Zusätzlich wird die Stellung der Tiere als empfindungsfähige Lebewesen neu in der Verfassung festgehalten. Bisher überliess es der Bund den Kantonen, ob sie einen Tierschutzanwalt einsetzen wollten oder nicht. Zürich ist heute der einzige Kanton, der diese Möglichkeit wahrnimmt. Ähnliche Institutionen gibt es in den Kantonen Bern und St. Gallen. Mit der Annahme der Initiative würden die Gesetze schweizweit vereinheitlicht werden. Die genauen Aufgaben und Rechte des Tierschutzanwaltes müssten vom Parlament aber noch festgelegt werden. Auswirkungen Mit den Tierschutzanwälten würden die Interessen der geschädigten Tiere zukünftig von einer Drittperson vertreten. Diese hätten damit in einem Strafverfahren einen gesetzlichen Vertreter. Wieviel die schweizweite Einführung der Tierschutzanwälte kosten würde, hängt von der konkreten Ausgestaltung der Gesetze ab. Einen Anhaltspunkt bietet der Kanton Zürich. Er gab in den letzten Jahren für seinen Tierschutzanwalt jährlich rund CHF 80‘000. aus. Ob Tierschutzanwälte zusätzliche Verwaltungskosten verursachen, oder dank beschleunigter Verfahren diese sogar reduzieren, ist umstritten. Argumente der Befürworter Die Befürworter argumentieren, es sei nicht fair, dass die Täter in einem Strafverfahren mehr Rechte haben als die Tiere. Das Recht auf einen Tierschutzanwalt würde dies ändern. Bei Verstössen gegen das Tierschutzgesetz käme es heute zu selten zu einem Gerichtsprozess und die Strafen wären nicht hart genug. Damit bleibe eine abschreckende Wirkung aus. Im Gegensatz zu den derzeitigen Untersuchungsbeamten, hätte ein Tierschutzanwalt das nötige tiermedizinische Fachwissen und könnte so die kantonalen Behörden entlasten. Da sich kleinere Kantone auch einen Anwalt teilen könnten, wären die Kosten vergleichsweise gering. Zusätzlich würde es den Ruf der Tierhaltung in der Landwirtschaft verbessern. Dies könne den Schweizer Landwirtschaftsprodukten im Falle einer Marktöffnung einen Vorteil verschaffen. Argumente der Gegner Die Gegner halten die Initiative für unnötig und wirkungslos. Sie stärke zwar die Strafverfolgung, könne aber das Leid der Tiere nicht verhindern. Auch das Problem, dass Tiere im Privaten misshandelt werden, könne die Initiative nicht lösen. Man solle besser versuchen, Tierschutz präventiv zu betreiben. Ausserdem seien die Kantone bereits heute dazu verpflichtet, bei vorsätzlichen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz Anzeige zu erstatten. Dabei hätten sie auch die Möglichkeit, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Zudem seien die Rechte der Tiere vom Gesetz bereits ausreichend geschützt. Die Annahme der Initiative könnte zu einer Aufblähung der Verwaltung führen, wenn später auch Anwälte für die Umwelt, den Wald oder die Gewässer gefordert würden. Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
Vimentis Publikationen zu diesem Thema
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Zusammenfassung Ziel der Vorlage Tierquälerei bekämpfen und die Rechte der Tiere stärken. Wichtigste Änderungen Die Kantone werden verpflichtet, einen Tierschutzanwalt zu ernennen, der die Interessen misshandelter Tiere in einem Strafverfahren vertritt. Argumente dafür
Argumente dagegen
Positionen Ein „Ja“ empfehlen: EVP, Grüne, SP Ein „Nein“ empfehlen: Bundesrat und Parlament, BDP, CVP, FDP, SVP |
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