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Das Wahlsystem des Kantons Zürich
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Dieser Text erläutert das Wahlsystem der Zürcher Kantons- und Regierungsratswahlen und zeigt auf, wie man bei diesen wählt. Die Räte Das Zürcher Parlament, der Kantonsrat, besteht aus 180 Bevölkerungsvertretern. Er wird in 18 Wahlkreisen gewählt. Die Exekutivbehörde des Kantons Zürich ist der Regierungsrat. Er besteht aus 7 Mitgliedern und wird in nur einem Wahlkreis (ganzer Kanton Zürich) gewählt. Wahlsystem Sowohl Kantonsrat als auch Regierungsrat werden im Kanton Zürich alle 4 Jahre gewählt. Der Kantonsrat wird in 18 Wahlkreisen in einer Verhältniswahl (Proporz) gewählt. Man wählt also nicht direkt Kandidaten, sondern in erster Linie Parteien. Die zur Verfügung stehenden Sitze werden entsprechend der Bevölkerungsstärke auf die Wahlkreise aufgeteilt. Bei den Kantonsratswahlen 2007 wurde erstmals das „neue Zürcher Zuteilungsverfahren“ angewandt. Dieses System funktioniert in zwei Schritten. Zuerst werden die Sitze auf der Ebene des gesamten Kantons Zürich dem Stimmenanteil entsprechend auf die Listen verteilt (sogenannte Oberzuteilung). Es wird also zuerst festgestellt, wie viele Sitze jede Partei über den ganzen Kanton hinweg erhält. Um an der Sitzverteilung teilnehmen zu können, muss eine Partei mindestens in einem Wahlkreis 5% der Stimmen erreichen. Im zweiten Schritt werden die den Parteien zugewiesenen Sitze auf die einzelnen Parteilisten in den Wahlkreisen aufgeteilt (sogenannte Unterzuteilung). Hierbei wird sichergestellt, dass jede Partei die bei der Oberzuteilung erhaltenen Sitze auch bei der Verteilung auf die Wahlkreise behält. Zudem versichert das Verfahren, dass jeder Wahlkreis die ihm zu Beginn gemäss Bevölkerungsanteil zugewiesene Sitzzahl erhält. Als letzter Schritt werden die Sitze der Parteien in den Wahlkreisen auf die Kandidaten verteilt. Innerhalb einer Liste gelten die Kandidaten mit den meisten Stimmen als gewählt. Da die Zuteilung der Sitze auf die Parteien über alle Wahlkreise hinweg geschieht, kann es vorkommen, dass eine eine Liste in einem Wahlkreis mit weniger Stimmen mehr Mandate erhält als eine andere. Über den ganzen Kanton hinweg sind solche Unregelmässigkeiten jedoch nicht möglich. Der Regierungsrat wird nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gewählt. Dabei werden nur Kandidaten gewählt. Listen und Parteien sind für die Wahl nicht relevant. Im ersten Wahlgang wird ein absolutes Mehr berechnet, bei dessen Überschreitung ein Kandidat gewählt ist. Das absolute mehr entspricht der totalen Anzahl gültig eingegangener Stimmen geteilt durch 14 (2x 7 Sitze). Die nächsthöhere ganze Zahl stellt die zu überschreitende Hürde für die Kandidaten dar. Falls im ersten Wahlgang weniger als 7 Personen das absolute Mehr erreichen, braucht es einen zweiten Wahlgang. Dieser funktioniert nach dem relativen Mehr. Die noch verbleibenden Sitze werden den Kandidaten mit den meisten Stimmen zugesprochen. So wählt man Die Parteien stellen für die Kantonsratswahlen Listen mit wählbaren Kandidaten auf. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie es Kantonsratssitze in seinem Wahlkreis gibt. Man unterscheidet bei der Proporzwahl grundsätzlich zwischen Stimmen für die Partei und Stimmen für die Kandidaten. Wählt man einen Kandidaten, erhält sowohl die Partei des Kandidaten als auch der Kandidat selbst eine Stimme. Leere Linien auf einer Liste mit Parteibezeichnung gelten als Stimme für diejenige Partei. Es gibt bei den Zürcher Kantonsratswahlen zwei Möglichkeiten zu wählen: eine vorgedruckte Partei-Liste unverändert einwerfen oder eine vorgedruckte Liste mit folgenden Optionen abändern:
Der Wahlzettel für die Regierungsratswahl hat nur 7 Zeilen. Es gibt keine vorgedruckten, sondern nur leere Listen, die von Hand ausgefüllt werden müssen. Gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit. Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Zusammenfassung Es gibt zwei Wahlsysteme, die Majorz- und die Proporzwahl: Majorzwahl (Mehrheitswahl) Die Person(en) mit den meisten Stimmen erhält das Amt. Bei den Regierungsratswahlen gibt es zwei Wahlgänge: Beim Ersten zählt das absolute Mehr (d.h. mehr als die Hälfte aller Stimmen), beim Zweiten genügt das relative Mehr (d.h. mehr Stimmen als die anderen Kandidaten). Proporzwahl (Verhältniswahl) Bei der Proporzwahl ist entscheidend, wie viele Stimmen der Liste einer Partei zufallen. Jede Parteiliste erhält eine bestimmte Anzahl Sitze, die an die Parteikandidaten mit den meisten Stimmen verteilt werden. Der Wille der Wähler kann mit diesem System genauer abgebildet werden als bei der Majorzwahl, da Parteien (und so die politischen Richtungen) im Vordergrund stehen und nicht einzelne Personen. Das „neue Zürcher Zuteilungsverfahren“ ist eine besondere Form der Proporzwahl, bei der die Zuteilung der Sitze auf die Parteien zuerst auf kantonaler Ebene geschieht. Danach werden diese Parteimandate auf die Wahlkreislisten und Kandidaten verteilt. Listenverbindung Bei den Zürcher Kantonsratswahlen sind keine Listenverbindungen erlaubt. Fallbeispiel Beispiel einer geänderten Liste ![]() Abb.1: Fallbeispiel Listenabänderung |
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