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Checkliste Fakultatives Referendum
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1. Überprüfen Sie, ob mindestens einer der folgenden Fälle eingetroffen ist:
2. Sammeln Sie die Unterschriften von 50‘000 Stimmberechtigten, die das Referendum wollen.
3. Reichen Sie die Unterschriftenliste innerhalb von 100 Tagen nach Veröffentlichung des Erlasses, gegen den das Referendum gerichtet ist, ein. 4. Nun erfolgt die Bescheinigung des Stimmrechts derjenigen, die unterschrieben haben. Dies ist erfüllt, wenn die unterzeichnende Person am Tag der Einreichung im Stimmrechtsregister ist. Sie müssen bei diesem Schritt nichts machen. 5. Übergeben Sie die Unterschriften (getrennt nach Kantonen) der Bundeskanzlei im Bundeshaus West in 3003 Bern. 6. Wenn genügend gültige Unterschriften vorhanden sind, erklärt die Bundeskanzlei das Referendum als zustande gekommen. 7. Wenn das Referendum zustande gekommen ist, veranlasst der Bundesrat eine Abstimmung.
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